§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Lena und Christina Wessely GbR – Wessely Media (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Social-Media-Betreuung, Marketingberatung, Content-Produktion (Foto, Video, Audio, Grafik, Text), Veröffentlichung von Inhalten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
§2 Unternehmerstatus
Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebotes in Textform (z.B. E-Mail, digitale Signatur, Messenger) oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§4 Art der Leistung (Dienst- und Werkleistungen)
Social-Media-Betreuung und Marketingberatung stellen Dienstleistungen im Sinne der §§611 ff. BGB dar.
Einzelproduktionen wie Imagefilme, Hochzeitsfilme oder Fotoshootings stellen Werkleistungen im Sinne der §§631 ff. BGB dar.
Die Agentur schuldet im Rahmen der Dienstleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden nicht geschuldet: Reichweite, Followerzahlen, Leads, Bewerbungen, Umsatzsteigerungen oder algorithmische Platzierungen.
§5 Leistungsumfang und Monatsleistung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
Alle Angaben zu Anzahl von Beiträgen, Videos, Bildern oder Drehtagen verstehen sich als durchschnittliche Monatsleistung im Rahmen der Betreuung.
Die Agentur ist in der Planung von Produktions- und Veröffentlichungszeitpunkten frei, solange die Gesamtleistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erbracht wird.
In Bezug auf die von Wessely Media zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Wessely Media in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Wessely Media ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
§6 Mitwirkungspflichten und Freigaben
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
Freigaben erfolgen innerhalb von 3 Werktagen nach Übersendung. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben.
Der Kunde garantiert, dass überlassene Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§7 Social-Media-Accounts
Social-Media-Accounts werden im Namen des Kunden geführt. Der Kunde bleibt Vertragspartner der jeweiligen Plattformbetreiber.
Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Löschungen oder algorithmische Änderungen durch Plattformbetreiber.
Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nach Vertragsende auf Wunsch herausgegeben.
§8 Drehtage, Ausfall und No-Show
Kann ein Drehtermin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, Witterung, technischen Defekten oder vergleichbarer Umstände nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Ist ein Dreh aufgrund fehlender Vorbereitung des Kunden, fehlender Ansprechpartner oder nicht zugänglicher Drehorte nicht möglich, gilt der Termin als durchgeführt.
Die Vergütung bleibt geschuldet.
§9 Stornierung von Produktionen
Storniert der Kunde eine vereinbarte Produktion, werden folgende Ausfallpauschalen berechnet:
bis 60 Tage vor Termin: 30 %
59–30 Tage: 50 %
29–8 Tage: 75 %
7 Tage oder weniger: 90 %
am Produktionstag: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Eine Terminverschiebung gilt rechtlich als Stornierung mit anschließender Neubuchung.
§10 Drittleistungen und Werbekosten
Kosten für Drittanbieter (z.B. Werbeanzeigen, Models, Sprecher, Musiklizenzen, Reisekosten) werden vom Kunden getragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§11 Lieferfristen
Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte, Materialien und Freigaben.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung verlängern die Fristen angemessen.
§12 Korrekturen und Leistungsänderungen
Im vereinbarten Honorar ist eine Korrekturschleife enthalten.
Weitere Änderungen oder Konzeptänderungen stellen eine Zusatzleistung dar und werden gesondert berechnet.
§13 Vergütung und Zahlungsverzug
Die monatliche Vergütung ist ein Betreuungshonorar (Retainer) und unabhängig von einzelnen Veröffentlichungen geschuldet.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen einzustellen, Veröffentlichungen auszusetzen und Inhalte zurückzuhalten.
§14 Laufzeit und Kündigung
Verträge mit Mindestlaufzeit sind während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar.
Nach Ablauf verlängern sie sich automatisch um 3 Monate, sofern sie nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden.
§15 Nutzungsrechte und Rohdaten
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten für eigene Marketingzwecke.
Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung durch andere Agenturen oder Nutzung für Print‑ und Werbekampagnen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Rohdaten werden nicht herausgegeben.
Die Agentur darf Inhalte, Name und Logo des Kunden zu Referenzzwecken verwenden.
§16 VERHALTEN UND RÜCKSICHTNAHME
(1) Wessely Media und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von Wessely Media entfernt der Kunde eine über Wessely Media abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Wessely Media und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities, Gruppen und Veranstaltungen von Wessely Media (z.B. auf Online oder auf Offline Veranstaltungen) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Wessely Media zu wahren. Wessely Media ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities, Gruppen und Veranstaltungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Wessely Media innerhalb der Gruppe / Community / Veranstaltung verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von Wessely Media abzuwerben.
§17 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, auch über das Vertragsende hinaus.
§18 Datenschutz
Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Einwilligungen (z.B. Mitarbeiter, abgebildete Personen) verantwortlich.
Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
§19 Haftung
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder mittelbare Schäden.
§20 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten beider Parteien. Hierzu zählen insbesondere Krankheit, Pandemie, Streik, Naturereignisse oder behördliche Maßnahmen.
§21 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.